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Informationen für Ausbildungsbetriebe

Wer hilft Ihnen?

Beratungstellen und Ansprechpartner:
Spielen Sie mit dem Gedanken eine neue Lehrstelle zu schaffen?
Dann können Sie verschiedene Beratungsdienstleistungen in Anspruch nehmen.
  • Bundesagentur für Arbeit
    Ihre Ansprechpartner sind in diesem Fall die Mitarbeiter der Berufsberatung. Diese wählen für Ihren Betrieb passende Bewerber aus und schlagen sie zur Einstellung vor. Je nach individuellen Voraussetzungen der jungen Arbeitnehmer gibt es auch Möglichkeiten finanzieller Zuschüsse.
    Sie können Ihre offene Lehrstelle auch online im ASIS (Ausbildungs Stellen Informations System) des Arbeitsamts veröffentlichen.


  • Handwerkskammer
    Bei ihrer zuständigen Handwerkskammer erhalten Sie umfangreiche Informationen über:
    • Ausbildungsmöglichkeiten (Ausbildungsberufe - Ausbildungsordnungen, Fachliche Vorschriften, Ausbildungsrahmenpläne)
    • Ausbildungsvertrag insbesondere Ausbildungspflichten
    • Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte
    • Angemessenes Verhältnis zwischen Ausbildenden, Ausbildern, Fachkräften, Ausbildungsplätzen und Auszubildenden
    • Persönliche und fachliche Eignung der Ausbildenden und Ausbilder
    • Bestellung von Ausbildern
    • Sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung (betrieblicher Ausbildungsplan) und ggf. ergänzende Maßnahmen
    • Verkürzung der Ausbildungszeiten (Anrechnung, Verkürzung, vorzeitige Zulassung) und Verlängerung
    • Berufs- und arbeitspädagogische Fragen der Ausbildung
    • Berichtsheftführung bzw. Ausbildungsnachweis
    • Berufsschulbesuch und Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
    • Zwischen- und Abschlussprüfungen (Anmeldung, Zulassung, Anforderung und Ablauf)
    • Zusammenarbeit mit den an der Ausbildung Beteiligten, insbesondere der Arbeitsverwaltung, den Erziehungsberechtigten und berufsbildenden Schulen
    • Einschlägige Gesetze, Vorschriften und Anordnungen


Finanzielle Hilfen:
Der Bund und die einzelnen Länder bieten unterschiedliche Fördermöglichkeiten für Ausbildungsbetriebe. Um individuelle Informationen über finanzielle Hilfen für Ausbildungsbetriebe zu bekommen, können Sie auf die Beratungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit (Berufsinformationszentrum) und der entsprechenden Handwerkskammer zurückgreifen.

Hier ein kurzer Überblick über mögliche Förderprogramme:
  • Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ-Programm)
    Betriebe, die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige betrieblich durchgeführte Einstiegsqualifizierung anbieten, können einen Zuschuss des Bundes zum Unterhalt der Jugendlichen erhalten. Damit erwerben die jungen Frauen und Männer Grundkenntnisse und -fertigkeiten, die auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten und eine spätere Berufsausbildung verkürzen können.

  • BAB - Berufsausbildungsbeihilfe
    Hiermit werden Auszubildende unterstützt, die aufgrund der Ausbildungsstelle nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen können und auf eine auswärtige Unterkunft angewiesen sind. Diese Beihilfe ist abhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung und vom dem Einkommen der Eltern. (Behinderte Auszubildende haben diesen Anspruch auch, wenn sie bei Ihren Eltern wohnhaft sind)

  • AZ - Ausbildungszuschuss
    Dieser Zuschuss richtet sich an Ausbildungsbetriebe, welche die Ausbildung von körperlich, geistig oder seelisch Behinderten ermöglichen. Der Zuschuss wird über die gesamte Dauer des Ausbildungszeitraumes bezahlt.

  • abh - Ausbildungsbegleitende Hilfen
    Bei auftretenden Schwierigkeiten, die den Ausbildungerfolg des Auszubildenden gefährden, können ausbildungsbegleitende Hilfen in Form von individuellem Stützunterricht und sozialpädagogischer Betreuung in Anspruch genommen werden. Die abh-Maßnahmen werden aus den Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert und sind vor und während der Ausbildungszeit möglich.

 

Ausbildungsfibel
Die Ausbildungsfibel der Bundesagentur für Arbeit mit vielen Tipps und Hilfen für Betriebe finden Sie hier.

 

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