Tätigkeitsbeschreibung
Die Instandhaltung, sowie die Montage von Fahrrädern aus Bauteilen,
Baugruppen und Systemen gelten als Kernaufgabe der Fahrradmonteure/innen.
Änderungen der Fahrräder erfolgen im Rahmen gegebener Einstellmöglichkeiten,
durch Austausch von Komponenten, sowie durch Aufrüstungen von Zubehör- und
Zusatzteilen - ganz nach Kundenwunsch.
Auch gehören Beratungen des Kundens hinsichtlich Wartungs,-
Instandsetzungsarbeiten, Dienstleistungen, Waren und Produkten in den
Arbeitsbereich von Fahrrad-monteuren/innen.
Selbständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten für die
vollständige Ausführung von Arbeitsaufträgen wird vorausgesetzt.
Ausbildungsform
Fahrradmonteur/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).
Es handelt sich um eine duale Ausbildung und findet somit im
Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt.
Berufsangebote
Handwerk
Industrie und Handel
Ausbildungsdauer und Verkürzung der Ausbildung
Die regelmäßige Ausbildungsdauer beträgt 2 Jahre.
Verkürzung der Ausbildung ist grundsätzlich möglich bei:
Verkürzung aufgrund allgemeiner oder beruflicher Vorbildung
Verkürzung aufgrund der Leistung (in der Regel 6 Monate)
Ausbildungsvergütung
Die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung richtet sich nach
dem Ausbildungsbereich, den regionalen Gegebenheiten und ist
meist tarifvertraglich geregelt.
Vergütungsbeispiel für einen Auszubildenden pro Monat:
1. Ausbildungsjahr: € 337,-
2. Ausbildungsjahr: € 358,-
Zugangsvoraussetzung
Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung
vorgeschrieben.
Als Grundvoraussetzung gilt das Interesse an moderner Technik
und Spaß am Umgang mit Menschen.
Weiterbildung
Durch die ständige Weiterentwicklung der Fahrradtechnik wird auch eine
Bereitschaft zur regelmäßigen Teilnahme von Weiterbildungsmaßnahmen
gefordert. Diese erfolgen in Form von Seminaren und Lehrgängen zu Themen wie:
Zweiradmechanik
Kunststoffkleben
Thermische Schneidtechniken
Qualitätsprüfung
Die Ausbildung des/r Fahrradmonteurs/in läßt sich nach entsprechender
Berufspraxis zum/r Zweiradmechaniker/in Fachrichtung Fahrradtechnik fortsetzen.
Dabei kann die bisherige Ausbildung als Zwischenprüfung zum/r Zweiradmechaniker/in
angerechnet werden.
Anschließend bieten sich nach entsprechender Berufspraxis folgende
Aufstiegsweiterbildungsmaß-nahmen an:
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