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Informationen über den Ausbildungsberuf Zweiradmechaniker/in (Fachrichtung Fahrradtechnik)

Der Zweiradmechaniker

Mehr Informationen:
  • Ausbildungsablauf Zweiradmechaniker
  • Downloads zum Thema

  • Tätigkeitsbeschreibung
    Die Instandhaltung, Herstellung und das Umbauen von nichtmotorisierten Zweiradfahrzeugen, wie z.B. Rennräder, Mountainbikes, Trekkingräder, Liegeräder, Tandems gelten als Kernaufgabe der Zweiradmechaniker/innen der Fachrichtung Fahrradtechnik.
    Um Bauteile, Baugruppen und Systeme dieser Fahrzeuge pflegen zu können, sind manuelle und auch maschinelle Metallbearbeitungstechniken wie Fügen, Trennen, Umformen erforderlich. Hinzu kommen Kenntnisse im Umgang mit Mess- und Prüfungsgeräten, sowie die Einhaltung von Werkstatt- u. Herstellerrichtlinien.

    Auch gehören in den Arbeitsbereich der Zweiradmechaniker/innen Kundenberatung, Präsentation und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen.

     

    Neue Ausbildungsstruktur:
    Seit dem 1. August 2003 erfolgt die Ausbildung zum/r Zweiradmechaniker/in getrennt nach zwei Fachrichtungen. Der Auszubildende kann sich ab dem 3. Ausbildungslehrjahr im Bereich Fahrradtechnik oder Motorradtechnik spezialisieren.

    Da in beiden Bereichen die Funktionsvielfalt stark zugenommen hatte, konnte somit die geforderte Qualifikation in beiden Bereichen gewährleistet werden.

     

    Ausbildungsform
    Zweiradmechaniker/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Die Ausbildung wird nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) bundesweit geregelt. Da es sich um eine duale Ausbildung handelt, findet sie im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt.

     

    Berufsfeld
    Fahrzeugtechnik

     

    Berufsangebote
  • Handwerk
  • Industrie und Handel

     

    Fachrichtungen
  • Fahrradtechnik
  • Motorradtechnik

     

    Ausbildungsdauer und Verkürzung der Ausbildung
    Die regelmäßige Ausbildungsdauer beträgt 3 ½ Jahre .

    Verkürzung der Ausbildung ist grundsätzlich möglich bei:
  • Verkürzung aufgrund allgemeiner oder beruflicher Vorbildung (max. 1 Jahr)
  • Verkürzung aufgrund einer abgeschlossenen Ausbildung zum Fahrradmonteur/zur Fahrradmonteurin (max. 2 Jahre)
  • Verkürzung aufgrund der Leistung (in der Regel 6 Monate)

     

    Ausbildungsvergütung
    Die monatliche Ausbildungsvergütung ist vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit tariflich festgelegt. Vergütungsbeispiel für einen Auszubildenden pro Monat:
    (Stand: 01.07.04 - Alte Bundesländer)

  • 1. Ausbildungsjahr: € 383,-
  • 2. Ausbildungsjahr: € 419,-
  • 3. Ausbildungsjahr: € 470,-
  • 4. Ausbildungsjahr: € 522,-

     

    Zugangsvoraussetzung
    Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis ist in der Regel mindestens ein Realschulabschluss oder ein sehr guter Hauptabschluss erfoderlich - bedingt unter anderem dadurch, dass die Funktionsvielfalt in beiden Fachrichtungen und somit die Anforderungen stark zugenommen haben.
    Als Grundvoraussetzung gilt das Interesse an moderner Technik und Spaß am Umgang mit Menschen.

     

    Weiterbildung
    Nach entsprechender Berufspraxis werden z.B. folgende Weiterbildungsmöglichkeiten angeboten:
  • Zweiradmechanikermeister/in
  • Technische/r Fachwirt/in

    Bei der Wahl für ein Studium ( Hochschulzugangsberechtigung erfoderlich!) eignet sich für Zweiradmechaniker/innen z.B. folgender Studiengang:
  • Dipl.- Ing. (FH) - Fahrzeugtechnik
  •  
    3./4. Jahr Fachrrichtung Fahrradtechnik Fachrrichtung Motorradtechnik Inhalte während
    der gesamten Ausbildung
    2. Jahr Fachbildung
    1. Jahr Fahrzeugtechnisch bezogene Grundausbildung
    Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan

     

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